Gesetzliche Krankenversicherung SPD und Krankenkassen stehen beim Thema Zusatzbeiträge mit in der Verantwortung Die gemeinsame Erklärung von fünf gesetzlichen Krankenkassen, demnächst Zusatzbeiträge zu erheben, hat zu erheblichen Debatten geführt. Zusatzbeiträge liegen jedoch nicht zu aller erst in der Verantwortung der christlich-liberalen Koalition. Sie sind vielmehr Folge der gemeinsam mit der SPD beschlossenen Gesundheitsreform. Und sie sind die Konsequenz aus der unterschiedlichen Bewältigung der finanziellen Herausforderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Von 70 Millionen Versicherten haben derzeit geschätzte 7 Millionen zahlende Mitglieder mit einem Zusatzbeitrag zu rechnen. Gleichzeitig teilen andere Krankenkassen mit, dass sie entweder keine Zusatzbeiträge erheben oder sogar ihren Versicherten über Ausschüttungen Geld zurückgeben wollen.
Erhebung von Zusatzbeiträgen kein Naturgesetz Am Mittwoch ist die Vorstandsvorsitzende der „Barmer GEK“ und ehemalige SPD-Gesundheitsministerin in NRW, Birgit Fischer, mit folgender Aussage zum Thema Zusatzbeiträge zu vernehmen: „Es gibt bei uns keinen akuten Handlungsbedarf, wir haben stabile finanzielle Verhältnisse mit Rücklagen. Sicherlich hat die Fusion dazu beigetragen, dass wir auch in der Perspektive stabil laufen“ - soweit die größte deutsche Krankenkasse mit 8,5 Millionen Versicherten. Diese Aussage bestätigt eindrucksvoll, dass wirtschaftliches Agieren bei den einzelnen Kassen sehr wohl ein Wettbewerbsinstrument ist und die Erhebung von Zusatzbeiträgen ganz offenbar vermieden werden kann. Finanzielle Rekordausstattung der Krankenkassen Die Krankenversicherung ist durch die Einführung des Gesundheitsfonds 2009 mit finanziellen Mitteln in Rekordhöhe ausgestattet worden. 2009 standen den Krankenkassen 167 Mrd. € und damit über 11 Mrd. € mehr als im Vorjahr zur Verfügung. In diesem Jahr wird diese Summe auf 170 Mrd. € anwachsen. Auftrag der Kassen zu wirtschaftlichem Handeln Unterschiedliche Risiken der Krankenkassen werden durch ein Finanzausgleichssystem ausgeglichen, das inzwischen auch den Krankheitsgrad der Versicherten berücksichtigt (Morbi-RSA). Somit ist die Ausgangslage für alle Krankenkassen vergleichbar. Wenn nun fünf Krankenkassen mit etwa 7 Millionen versicherten Mitgliedern Zusatzbeiträge ankündigen, so richtet sich an sie die Frage, ob dies durch geeignete Managemententscheidungen bzw. durch effizienteres Haushalten hätte vermieden werden können, oder ob den erhöhten Beiträgen kassenspezifische Versorgungsangebote gegenüberstehen. Zusatzbeitrag ist gesetzlich begrenzt Der Zusatzbeitrag darf die Höhe von 1 Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten und kann als prozentualer oder pauschaler Beitrag erhoben werden. Bei einem pauschalen Beitrag bis zur Höhe von 8 € erfolgt keine Einkommensprüfung. Gerade deshalb erfolgt wohl die Ankündigung einzelner Kassen, einen Zusatzbeitrag genau in dieser Höhe einzufordern. SPD steht mit in der Verantwortung Sollten steigende Gesundheitsausgaben wegen notwendiger Leistungen unvermeidbar sein, können Zusatzbeiträge ein Mittel der Kassen zur Verbesserung ihrer finanziellen Ausstattung ohne zusätzliche Belastung der Arbeitskosten sein. Genau dies wurde in der Großen Koalition 2007 mit Zustimmung der SPD vereinbart. Die entsprechende Reform wurde unter der Federführung von SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erarbeitet. Die SPD hat zudem den 2004 eingeführten, allein von den Arbeitnehmern und Rentnern zu zahlenden Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten mit beschlossen. Sie steht also voll mit in der Verantwortung für die aktuelle Beitragssituation und darf sich jetzt nicht in die Büsche schlagen. Solidarität im System Ein Besserverdiener mit einem Monatsbrutto von 3.500 € zahlt aktuell mit 276,50 € einen fast 3,5-fach höheren Beitrag als ein Einkommens- oder Rentenbezieher mit 1.000 € monatlich. Dies zeigt: Praktizierte Solidarität ist fest im GKV-System verankert. Die Erhebung eines Zusatzbeitrages von 8,- € bedeutet für einen Durchschnittsverdiener mit einem Monatsbrutto von 2.000,- € eine Kostenerhöhung von 5 %. Er bleibt damit noch unter dem Beitragsniveau vor Juli 2009, als der Beitragssatz von 15,5% auf 14,9% gesenkt wurde. Ausgabenzuwächse sind vor allem Folge des medizinischen Fortschritts Diese 5%-Mehrkosten entsprechen übrigens ziemlich genau der zu erwartenden Ausgabensteigerung bei den Krankenkassen. Diese wiederum ist zu allererst Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung, dem medizinischen Fortschritt sowie der weiter ansteigenden Lebenserwartung geschuldet. Inzwischen gibt es deutlich mehr und bessere Therapiemöglichkeiten für Schwerstkranke und bis ins höchste Alter. Dieser erfreuliche Fortschritt hat seinen Preis. Deutlich mehr Steuermittel 2008 wurden lediglich 2% der GKV-Ausgaben aus Steuermitteln finanziert. 2010 beträgt dieser Beitrag durch den steuerfinanzierten Bundeszuschuss in Höhe von 15,7 Mrd. € rund 9 %. Auch dies ist ein Beleg für Solidarität. Denn: Gut Verdiener tragen den Löwenanteil des Steueraufkommens. Seit diesem Jahr sind zudem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich besser steuerlich abzugsfähig. Allein hierdurch werden die Beitragszahler um 9,5 Mrd. € entlastet. Auch dies sollte bei der aktuellen Diskussion um Zusatzbeiträge berücksichtigt werden.
|