Wolfgang Zöller
Mitglied des Deutschen Bundestags
Stimmkreisabgeordneter für den Wahlkreis Main-Spessart/Miltenberg
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Wichtige Stärkung des Ehrenamts

„Wichtige Stärkung des Ehrenamts“
MdB Wolfgang Zöller zur vom Bundeskabinett beschlossenen Erweiterung der bisherigen Feuerwehrführerschein-Regelung

Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur unbürokratischen Erweiterung der bisherigen Feuerwehrführerschein-Regelung beschlossen. „Damit schaffen wir spürbare Erleichterungen für die vielen Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei den Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten sowie bei den Einheiten des Katastrophenschutzes. Schon bald können sie alle endlich auch die schwereren Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger bei Einsätzen fahren“, freut sich Bundestagsabgeordneter Wolfgang Zöller (CSU).

„Durch die zunehmende technische Verbesserung von Feuerwehr-Fahrzeugen und Rettungswagen sowie das immer häufigere Mitführen von Anhängern war eine Ausweitung der bisherigen Regelung dringend erforderlich“, so der Wahlkreisabgeordnete für Miltenberg und Main-Spessart.

„Die Erweiterung des Feuerwehrführerscheins ist ein wichtiges Signal zur Stärkung des Ehrenamts in Deutschland“, betont MdB Wolfgang Zöller. „Die Neuregelung passt sich nicht nur den Anforderungen in der Praxis an. Sie ist eine Anerkennung für das große Engagement der Ehrenamtlichen, die jeden Tag einen unbezahlbar wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger leisten.“

Bislang dürfen ehrenamtlich Tätige nur Einsatzfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen fahren. Der von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) vorgelegte und heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor. Mit der Erweiterung der normalen Fahrerlaubnis ist es künftig erlaubt, auch Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen (inklusive Anhänger) zu lenken.

Nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett soll der Gesetzentwurf nun zügig im Deutschen Bundestag und Bundesrat beraten werden. Mit einem Inkrafttreten ist bis zum Sommer 2011 zu rechnen.

Folgende Voraussetzungen für den Erwerb des so genannten Feuerwehrführerscheins müssen vorliegen: Die künftigen Inhaber der Fahrberechtigung müssen seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus müssen sie von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste oder von Einheiten des Katastrophenschutzes für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen ausgebildet werden – und sie müssen eine praktische Prüfung ablegen.

Wer zur Einweisung oder zur Ablegung der Prüfung ein entsprechendes Einsatzfahrzeug auf öffentlichen Straßen lenkt, muss entweder von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes oder von einem Angehörigen der vorgenannten Organisationen begleitet werden. Dieser Begleiter muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1 besitzen und zum Zeitpunkt der Einweisungs- und Prüfungsfahrten im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein.
 

 

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