Grüß Gott, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Ferner, Ihre Äußerungen zu unserem Gesetzentwurf waren nicht fern, sie waren ferner. Im Gesetzentwurf steht nämlich etwas anderes als das, was Sie hier verkündet haben. Ich war in den letzten Jahren auf zig Veranstaltungen zu Themen wie „Ein Land ohne Ärzte“, „Zu lange Wartezeiten“ oder „Was passiert nach der Entlassung aus dem Krankenhaus?“. Ich muss sagen: Die meisten Briefe, die mich zurzeit erreichen, sind ebenfalls einer dieser Kategorien zuzuordnen. Wie ist es dazu gekommen? Sie alle wissen: Die Zahl chronischer Erkrankungen und die Multimorbidität nehmen zu; dies führt zu einem steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen. Gleichzeitig sinkt das Nachwuchspotenzial in medizinischen und pflegerischen Berufen. Was waren bisher die Antworten der Politik? Wenn wir ehrlich sind, ging es nie um die Qualität unseres Gesundheitswesens, sondern bei allen Reformen ging es meistens um das Ziel, die Stabilisierung des Beitragssatzes zu gewährleisten mit den Nebenwirkungen: Einschränkungen der Leistungen und Erhöhung der Zuzahlungen. Fest im Blick waren dabei immer die vorhandenen Strukturen und die Frage, wie man sie erhalten und finanzieren kann. Theoretisch hieß es immer, die Reform stelle den Patienten in den Mittelpunkt. Nach der Reform hatte man aber den Eindruck, dass der Patient allen im Wege stand. Die bürgerlich-liberale Koalition hat mit der Gesundheitsreform 2011 das Gesundheitssystem dauerhaft auf ein solides finanzielles Fundament gestellt und damit auch Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen. Nur auf dieser Basis sind wir in die Lage versetzt worden, einen Gesetzentwurf zu verabschieden, der die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt stellt. Ab Januar werden endlich die Strukturen an die Bedürfnisse der Menschen angepasst und nicht umgekehrt. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz sind wir auf dem richtigen Weg, eine flächendeckende, wohnortnahe medizinische Versorgung sicherzustellen. Auch hierüber sollten wir offen diskutieren: Es wird keinen Königsweg geben können. Mit den vielen Einzelmaßnahmen werden wir den regionalen Besonderheiten aber am ehesten gerecht. Ein ganz wesentlicher Punkt wird hier zum Beispiel die flexible Ausgestaltung der Bedarfsplanung sein. Planungsbereiche müssen künftig nicht mehr, wie bisher, den Stadt- und Landkreisen entsprechen. Wer wie ich aus einem Flächenlandkreis kommt, weiß, dass aufgrund der Landkreisgrenzen oft Regionen entstehen können, in denen man zum Beispiel den nächsten Augenarzt 40 Kilometer und mehr entfernt findet. Dies werden wir ändern. Von den Versicherten wird auch immer wieder beklagt, dass es insbesondere beim Übergang von der haus- zur fachärztlichen Versorgung zu längeren Wartezeiten kommt. Mit den Maßnahmen in diesem Gesetz werden sich die Wartezeiten besonders auch bei der fachärztliche Versorgung verkürzen, und die Versorgungsrealität der Patienten wird nachhaltig verbessert. Der sogenannte Landarzt kann, wenn die neuen vielfältigen Möglichkeiten genutzt werden, wieder zu einem Beruf werden, der mehr Freude macht. Auch der Tatsache, dass immer mehr Frauen den Arztberuf ergreifen, wird durch frauen- und familienfreundlichere Regelungen Rechnung getragen.
Insbesondere wird die Anerkennung von Praxisbesonderheiten vereinheitlicht und erleichtert. Vertragsärzte sollen die medizinisch notwendigen Leistungen verordnen können, ohne befürchten zu müssen, hierfür in Regress genommen zu werden. Die Sicherstellung des Notdienstes wird erleichtert, zum Beispiel durch Kooperationen mit Krankenhäusern oder durch Notfallpraxen an den Krankenhäusern. Mobile Versorgungskonzepte werden gefördert. Mit der Lockerung der Zweigpraxenregelung und der Aufhebung der bislang geltenden Residenzpflicht haben Ärzte zudem die Möglichkeit, eine Praxis im ländlichen Raum auch von einem Wohnort in der Stadt aus zu betreiben oder zum Beispiel mehr als eine Praxis zu unterhalten, um den Wegeaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren. Weiterhin wird die Möglichkeit zum Betrieb von Eigeneinrichtungen durch kommunale Träger geschaffen. Das heißt, die Kommunen können sich auch an dieser Daseinsvorsorge beteiligen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die Möglichkeit, aus den Mitteln einzurichtender Strukturfonds die Neuniederlassung von Ärzten in Gebieten, in denen eine Unterversorgung oder ein lokaler Versorgungsbedarf besteht, gezielt zu unterstützen. Die Delegation ärztlicher Leistungen und die Telemedizin werden gefördert. Eine langjährige Forderung der Betroffenen wird umgesetzt: die ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Damit erhalten Menschen mit schweren Erkrankungen wie Aids, Krebs und Multiple Sklerose oder mit besonders seltenen Erkrankungen eine reibungslose, ineinandergreifende stationäre und ambulante Behandlung. Das Entlassungsmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt wird wesentlich verbessert und eine verbindliche Leistung der Krankenkassen. Daneben werden noch andere Dinge geregelt. Zum Beispiel dürfen Kliniken nicht mehr überhöhte Entgelte gerade bei Beihilfeempfängern verlangen. So mancher Patient hat hier in der Vergangenheit beim Öffnen der Rechnung eine Überraschung erlebt. Wir werden eine bundeseinheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die 116 117, einrichten. Für Menschen mit Behinderung wird die zahnmedizinische Versorgung wesentlich erleichtert und verbessert. Die elektronische Patientenquittung wird patientenfreundlich gestaltet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit schaffen wir endlich die dringend benötigten gesetzlichen Grundlagen für eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Menschen mit medizinischen Leistungen. Ich bin lange genug im Gesundheitswesen, in diesem Haifischbecken, tätig. So weiß ich auch, dass sich nun garantiert viele sogenannte Berater auf den Weg machen werden, um aus diesem Gesetz den größten Nutzen sprich: viele Euros herauszuschlagen, sei es für Kassen, Krankenhäuser, bestimmte Arztgruppen usw. All jene, die aus Gewohnheit dieses Gesetz wieder so auslegen, dass Patienten nur als Mittel zum Zweck im Gesundheitssystem degradiert werden, möchte ich warnen: Bei der Umsetzung dieses Gesetzes werden wir sehr genau hinschauen, damit bei demjenigen, für den all diese Regelungen geschaffen wurden, die Verbesserungen auch ankommen beim Patienten. Wir wollen eine wirklich konsequente Orientierung am Patienten. Nach der Gesundheitsreform 2011 zur nachhaltigen Finanzierung, nach dem AMNOG mit seiner Kosten-Nutzen-Bewertung für Arzneimittel, nach der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland für bessere Informationen, nach dem Krankenhaushygienegesetz zum Schutz vor Infektionen folgt jetzt das Versorgungsstrukturgesetz, das den Patienten und die von ihm benötigten Strukturen in den Mittelpunkt stellt. Auf diesen Satz werden Sie bestimmt warten: Danach wird natürlich konsequenterweise das Patientenrechtegesetz vorgelegt, welches Patientenrechte weiterentwickelt, verständlich zusammenfasst und dadurch auch einen Beitrag dazu leistet, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu stärken. Diese Gesetze sind Ausdruck einer erfolgreichen bürgerlichen Gesundheitspolitik, die den Patienten stärkt und ihn damit zum Partner und nicht zum Bittsteller in diesem Gesundheitssystem macht.
Heute ist ein guter Tag für die Patienten ! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Hinweis:
Diese und alle weiteren Plenar-Reden können Sie sich auch noch einmal ansehen, nachlesen und sogar als Video-Datei herunterladen – ein Klick auf die Rubrik „Reden des MdB“ genügt: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/Z/zoeller_wolfgang.html
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