Europäische Staatsschuldenkrise im Blick/GKV-Versorgungsstrukturgesetz
EUROPÄISCHE STAATSSCHULDENKRISE IM BLICK
Stabilitätsunion schafft Vertrauen der Märkte Die Beteiligung des Deutschen Bundestages im Kampf gegen die europäische Staatsschuldenkrise funktioniert. Die christlich-liberale Koalition hat der Bundeskanzlerin für die in der kommenden Woche anstehenden Herausforderungen im Europäischen Rat den Rücken gestärkt. Schon zuvor hatte der Haushaltsausschuss am Montag den Leitlinien zum EFSF mit zwei wichtigen Maßgaben zugestimmt.
Die Staatsschuldenkrise ist nicht über Nacht entstanden und deswegen auch nicht über Nacht zu lösen. Der Krise ist aber bislang immer mit den jeweils richtigen Antworten begegnet worden. Mit Zustimmung aller großen demokratischen Parteien hat der Bundestag Hilfspakete geschnürt, Rettungsschirme aufgespannt und im Gegenzug die Krisenstaaten zu harten Sanierungsprogrammen gebracht. Märkte müssen wieder Vertrauen gewinnen Finanzhilfen in Form von bilateralen Krediten und Gewährleistungen stellen die Zahlungsfähigkeit der Krisenländer sicher. In erster Linie dienen sie jedoch auch dazu, eine flächendeckende Ansteckung zu verhindern. Mit Interventionen der EZB und mit den genannten Hilfspaketen können die Zinsaufschläge in den Krisenstaaten begrenzt und eine Ansteckung verhindert werden.
Allerdings kann mit den bisher ergriffenen Maßnahmen das Kernproblem der gegenwärtigen Krise nicht gelöst werden, das verloren gegangene Vertrauen der Finanzmärkte. Dieses Vertrauen wird sich erst wieder einstellen, wenn die Märkte von der Glaubwürdigkeit der Konsolidierungsprogramme, von der Solidität der Haushaltspolitik und von der Wettbewerbsfähigkeit aller Mitglieder der Euro-Zone überzeugt sind. Dies zu erreichen ist der richtige Weg zur Krisenbewältigung. Deutsche Schuldenbremse muss Exportschlager werden Gemeinsamen Staatsanleihen der Euro-Länder muss weiterhin eine deutliche Absage erteilt werden. Gesamtschuldnerische Euro-Bonds eröffnen den Weg in eine europäische Haftungs- und Transfer-Union. Euro-Bonds würden den Konsolidierungsdruck in allen Mitgliedstaaten entscheidend mindern. Statt Euro-Bonds sind vielmehr in allen Mitgliedstaaten rechtliche Verschuldungsgrenzen in Anlehnung an unsere Schuldenbremse notwendig. Diese muss und wird sich zu einem Exportartikel entwickeln. Spanien geht hier mit gutem Beispiel voran.
Auch die immer wieder erhobene Forderung nach einer grenzenlosen Ausweitung der Aufkäufe der EZB auf den Anleihemärkten ist abzulehnen. Der Aufkauf von Anleihen führt über kurz oder lang zu einer Ausweitung der Zentralbank-Geldmenge und damit zum Aufbau eines wachsenden Inflationspotentials. Inflation als Mittel der Bewältigung der Schuldenkrise kommt für uns nicht in Frage.
GKV-VERSORGUNGSSTRUKTURGESETZ Gegen den Landarztmangel Die christlich-liberale Koalition hat mit dem Versorgungsstrukturgesetz dafür gesorgt, dass dem gefährlichen Trend zu verwaisten Arztpraxen und langen Anfahrtswegen für Patienten im ländlichen Raum entgegen gewirkt wird. Dabei hat die CSU-Landesgruppe auch erreicht, dass es nicht zu einer Vereinheitlichung der ambulanten vertragsärztlichen Vergütung in Deutschland kommt. Das liegt im Interesse Bayerns, denn eine Angleichung wäre zu Lasten der Attraktivität des Arztberufes in Bayern gegangen.
Eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung ist ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Das Versorgungsstrukturgesetz zielt darauf, genau diese Versorgung auch auf dem Land sicherzustellen. Dort fanden in letzter Zeit viele Haus- und Fachärzte, die altersbedingt aufhören, keine Nachfolger. Die demografische Entwicklung hätte diesen Trend ohne das Versorgungstrukturgesetz weiter verschärft.
Konkreter Versorgungsalltag der Patienten spürbar verbessert Mit einem Bündel von Maßnahmen werden die Bedingungen für die Ärzte in ländlichen Regionen jetzt besser. Neben finanziellen Anreizen für die Mediziner auf dem Land werden auch die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung durchlässiger. So können in unterversorgten Gebieten Ärzte von Reha- und Pflegeeinrichtungen künftig Patienten auch von außerhalb behandeln. Gemeinden haben mit dem Gesetz die Möglichkeit, Arztpraxen auch in Eigenregie zu betreiben. Weiter entwickelt wird auch die Bedarfsplanung: Künftig muss die je nach Region unterschiedliche Alterszusammensetzung der Bevölkerung, der so genannte Demografiefaktor, bei der Planung berücksichtigt werden. Außerdem müssen die einzelnen Planungsbereiche nicht mehr automatisch den Stadt- und Landkreisen entsprechen, sondern können ebenfalls bedarfsgerecht neu festgelegt werden.
Bei Ärztehonoraren den Mittelabfluss aus Bayern verhindert Das Gesetz nimmt auch eine bessere ambulante spezialfachärztliche Versorgung in den Blick. Dafür werden die Möglichkeiten der Kliniken erweitert, Patienten mit komplexen Krankheiten wie Krebs oder Multipler Sklerose auch ambulant zu behandeln. Krankenhausärzte sowie niedergelassene Fachärzte können künftig unter gleichen Qualifikationsvoraussetzungen und einheitlichen Bedingungen Patienten mit seltenen Krankheiten oder besonderen Krankheitsverläufen versorgen.
Für Bayern war es in den Beratungen wichtig, dass es nicht zu einer bundesweiten Vereinheitlichung der ambulanten vertragsärztlichen Vergütung im Sinne einer Konvergenz kommt, denn dies wäre deutlich zu Lasten der Ärzte in Bayern gegangen. Die Vergütung wäre auf dem heutigen Niveau festgeschrieben worden, während sie in anderen Ländern hätte steigen können. Der Honorarverlust hätte dabei je nach Modell zwischen 25 und 75 Millionen liegen können. Das hätte auch einen Attraktivitätsverlust bedeutet, der für das Ziel nicht förderlich gewesen wäre, auch in Zukunft genügend Haus- und Fachärzte nach Bayern zu ziehen.