Nr. 01/ 19.01.2007 Gesundheitspolitik Gesundheitsreform besser als ihr Ruf Der sich abzeichnende Kompromiss zur Gesundheitsreform ist das Ergebnis langwieriger und zäher Verhandlungen. Zugleich hatte sich die Große Koalition mit einer Reihe von fundierten Kritikpunkten und Konkretisierungserfordernissen auseinanderzusetzen. Die Vehemenz der öffentlichen Debatten über die aktuelle Strukturreform ist verständlich. Schließlich ist vom Thema Gesundheit jeder Einzelne betroffen. Im Mittelpunkt der Reform stehen die Patienten und Versicherten.
Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung für Jeden Allen Unkenrufen zum Trotz gilt es zunächst einmal festzustellen: Unser Land verfügt über ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem, um das wir international beneidet werden. Bei Versorgungsqualität und -intensität gehört Deutschland zur absoluten Weltspitze. Und kaum ein Gesundheitssystem gewährleistet einen besseren Zugang zu einer hochwertigen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger. Und zwar jenseits von Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft oder finanzieller Leistungsfähigkeit. Dieses anerkannt hohe Niveau wird mit der Gesundheitsreform gesichert.
Leistungsumfang wird ausgeweitet - nicht eingeschränkt Erstmals verbinden sich mit einer Gesundheitsreform weder verschärfte Zuzahlungsregelungen noch Einschnitte in den Leistungskatalog. Im Gegenteil: Mit der Reform werden bestehende Versorgungslücken zum Wohle der Versicherten geschlossen: Zur Krankheitsvorbeugung empfohlene Impfungen und Mutter-Kind-Kuren werden von Ermessens- zu Pflichtleistungen der Kassen. Ältere und pflegebedürftige Menschen erhalten einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Der gesamte Bereich der medizinischen Rehabilitation wird deutlich aufgewertet. Schwerstkranke erhalten spezialisierte Betreuung in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld oder in Hospizen. Weitere Verbesserungen ergeben sich durch eine engere Verzahnung an der Nahtstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. Mehr Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten für die Versicherten Die Versicherten können künftig zwischen mehr Versorgungsmodellen und Versicherungstarifen wählen. Die Kassen können hierzu Selbstbehalttarife und Tarife mit Kostenerstattung sowie Hausarzttarife und Tarife zu besonderen Behandlungsmethoden (z.B. Homöopathie) anbieten. All dies sind Maßnahmen zum Wohle der Patienten. Und sie haben es verdient, in der öffentlichen Diskussion deutlich mehr Beachtung zu finden! Strukturelle Veränderungen unabweisbar notwendig Wer behauptet, strukturelle Veränderungen seien nicht notwendig, den straft die Entwicklung unseres Gesundheitssystems in den letzten Jahren Lügen. Trotz einer Vielzahl an kostendämpfenden Maßnahmen stieß die gesetzliche Krankenversicherung mehr und mehr an ihre Leistungsgrenzen. Ob die zu verzeichnenden Kostenexplosionen dabei immer medizinisch bedingt waren, darf bezweifelt werden. Vielmehr ist die Vermutung überaus berechtigt, dass es in unserem Gesundheitssystem eine ganze Reihe von Fehlsteuerungen und Effizienzreserven gibt. Diese Reserven sollen durch die Verankerung von deutlich mehr Wettbewerbselementen erschlossen werden. Erwartungsgemäße Widerstände der Leistungserbringer Allein in der gesetzlichen Krankenversicherung geht es um ein Verteilungsvolumen von jährlich annähernd 150 Milliarden Euro – eine Größenordnung, die 3/5 des gesamten Bundeshaushalts entspricht. Ökonomisch gegensätzliche Interessen ergeben sich beinahe zwangsläufig. Nicht nur zwischen Leistungserbringern, Krankenkassen und Versicherten, sondern auch innerhalb der einzelnen Gruppen. Deshalb darf die Vehemenz der Widerstände nicht überraschen.Nach Vorlage des Regierungsentwurfs sind in den 26-stündigen Experten-Anhörungen im Gesundheitsausschuss sowie in der übrigen Fachöffentlichkeit eine Fülle fundierter Kritikpunkte an Einzelregelungen vorgetragen worden. Der Bundesrat hat zudem am 15. Dezember umfangreiche Änderungsanträge beschlossen. Angesichts der Komplexität des Reformwerks ist es deshalb sachgerecht, Änderungen vorzunehmen.
Verbesserungen erzielt Wichtig sind der CSU-Landesgruppe vor allem: Die sich abzeichnende Reduzierung des ursprünglich vorgesehenen Sanierungsbeitrags der Krankenhäuser, der Wegfall des Einsparbeitrags bei Rettungsdiensten und Krankenfahrten, der Verzicht auf die Einbindung der Apotheken in den Vertragswettbewerb um Preisrabatte mit den Pharma-Unternehmen sowie die Konkretisierungen im Hilfsmittelbereich im Interesse der zumeist kleineren und mittleren Betriebe (z.B. Orthopädie-Schuhmacher). Durch die Begrenzung des Zugangs zum künftigen Basistarif wird verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen und die private Krankenversicherung als leistungsfähige Vollversicherung erhalten.
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